12
Mai
Unser Gästehaus öffnet wieder
Glücklich können wir Ihnen mitteilen, dass unser Gästehaus am Mittwoch, 12. Mai teilweise wieder öffnet. die 20. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt uns kontaktarmen Urlaub. Was bedeutet dies in der Übersicht:
- Aufenthalt in Ferienwohnungen Appartements kontaktarm ohne Testpflicht
- Frühstück ist möglich auf dem Zimmer oder auf der Terrasse. Alternativ Selbstverpflegung
- Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie (Ab 21. Mai darf die Innengastronomie öffnen bei einer Inzidenz unter 50)
- Wir öffnen unseren Gutsausschank ab Donnerstag, 13. Mai im Außenbereich. Aktuelle Infos hierzu geben wir telefonisch, per Mail sowie auf unserer Website.
Die genannten Regeln gelten bei einer Inzidenz unter 100. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir darüber informieren
Sie haben einen Wunschtermin ins Auge gefasst? Sprechen Sie uns an und wir besprechen die Möglichkeiten.
Eine Übersicht der aktuellen Teststationen in der Umgebung finden Sie hier.